Altenburger Land. Im Altenburger Land wird 2024 das „Thümmel-Jahr“ begangen. Eine Wanderausstellung und Wanderungen. Zudem wird bald gewählt- alle Informationen.

Thümmels Kartenwerk in der Sparkasse Schmölln zu sehen

Im Lichthof des Landratsamtes erlebte die Wanderausstellung „Thümmels Kartenwerk im Altenburgischen“ im April ihre Premiere. In Kürze ist die Exposition in den Räumen der Sparkasse Schmölln zu sehen: Vom 24. Mai bis zum 18. Juni, Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Sparkasse.

Von 1786 bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erlebte die Kartographie einen großen Aufschwung. Die Entstehung der topographischen Karten im Altenburgischen Landesteil des Herzogtums Sachsen-Gotha Altenburg ist hauptsächlich der Initiative Hans Wilhelm von Thümmels zu verdanken. Im Jahre 1813 präsentierte er der Öffentlichkeit sein Kartenwerk. Es besteht aus 21 Sektionsblättern, zwei statistischen Übersichtskarten und einer Generalkarte. Die Ausstellung zeigt das historisch wertvolle Kartenwerk (Reproduktionen) und erzählt dessen Entstehung.

Hans Wilhelm von Thümmel gehörte zu den prägendsten Persönlichkeiten des Altenburger Landes. Anlässlich seines 200. Todestages hatte Landrat Uwe Melzer im Januar ein „Thümmel-Jahr“ ausgerufen, dessen Hauptakteure der Landkreis Altenburger Land, die Stadt Schmölln, das Museum Burg Posterstein, der Nöbdenitzer Ortsverschönerungsverein und das Lindenau-Museum Altenburg sind. Mit zahlreichen Veranstaltungen – mit Ausstellungen und mit einem Buch, mit Wanderungen, Lesungen, Podiumsdiskussionen und Pflanzaktionen – wird 2024 an ihn erinnert.

Familienwanderungen im Altenburger Land

Die Akteure des „Thümmel-Jahres 2024“ laden zudem zu zwei Familienwanderungen ein. Die erste führt am 21. Juni beginnend an der Nöbdenitzer Eiche ins Sprottetal. Start ist 10 Uhr, Dauer etwa drei Stunden. Die zweite Wanderung geht am 9. August ins Prehnaer Holz. Treffpunkt: 14 Uhr, Feldweg an der Verbindungsstraße zwischen Hartha und Wildenbörten, Dauer drei Stunden. Geführt von Forst-assessor Thomas Neidhardt gibt es unterwegs viele Infos zur heimischen Natur und zu unseren hiesigen Bäumen. Die Wanderungen sind kostenfrei.

Kontakt: untere Naturschutzbehörde, Telefon 03447 586-496.

Aktuelle Nachrichten aus dem Altenburger Land

Am 26. Mai wird im Altenburger Land gewählt

Rund 74.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altenburger Land werden am 26. Mai 2024 an die Wahl­urnen gerufen. Gewählt werden der Landrat, die Mitglieder des Kreistages und die Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte. Außerdem wird in Altenburg der Oberbürgermeister gewählt sowie in Gößnitz, Gerstenberg, Jonaswalde, Ponitz und Rositz der Bürgermeister. Die 99 Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zudem gibt es 16 Briefwahlbezirke.

An den Kommunalwahlen dürfen sich deutsche Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 16. Lebensjahr beteiligen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben. Darüber hinaus sind auch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt.

Wahlgebiet für die Wahl der Kreistagsmitglieder und für die Wahl des Landrates ist der Landkreis. Wahlgebiet für die Wahl der Stadt- bzw. Gemeinde-ratsmitglieder und die Wahl des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister ist die Stadt oder Gemeinde. Bei der Wahl der Mitglieder des Kreistages und der Wahl der Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte hat jeder Wähler drei Stimmen, die er beliebig vergeben darf. Für den neuen Kreistag des Altenburger Landes stellen sich 207 Kandidaten von acht verschiedenen Parteien und Wählergruppen zur Wahl.

Jene 46 Damen und Herren, die am 26. Mai die meisten Stimmen auf sich vereinigen können, werden dann als Kreisräte den neuen Kreistag bilden, dessen Wahlperiode am 1. Juni 2024 beginnt. Erstmals zusammenkommen wird der neue Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung voraussichtlich am 26. Juni 2024. Die Tätigkeit des derzeitigen Kreistages endet am 31. Mai. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder, also 46, schreibt die Thüringer Kommunalordnung vor und orientiert sich an der Einwohnerzahl des Landkreises. Bei der Wahl des Landrates, des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister hingegen hat jede Bürgerin und jeder Bürger stets nur eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Schafft das kein Kandidat, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

An die Wahlurnen gerufen sind die Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob es eine Stichwahl gibt oder nicht, am 9. Juni ohnehin, da an diesem Tag die Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.