Nürnberg. In Zoff um Vertragserfüllung beim Handball-Bundesligisten HC Erlangen weist das Arbeitsgericht den Antrag des Torschützenkönigs zurück. Das muss nicht das Ende des Rechtsstreits sein.

Manuel Zehnder und seine anwaltliche Vertretung haben vor dem Arbeitsgericht Nürnberg eine Niederlage einstecken müssen. Nach übereinstimmenden Medienberichten lehnte das Gericht am Donnerstag den Antrag des in der vergangenen Saison an den ThSV Eisenach ausgeliehenen Handballers ab. Mit dem Ziel, aus dem Vertrag beim HC Erlangen zu kommen, wollte der Schweizer eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Arbeitspapier bei dem Handball-Bundesligisten hatte der 24-Jährige gekündigt. Die Verfügung sollte die Kündigung stützen.

Zehnder möchte nach der Saison bei dem Thüringer Verein, bei dem er mit 277 Toren bester Schütze der ersten Liga geworden ist, nicht mehr für Erlangen spielen. Dort hatte er vor der Ausleihe an den ThSV seinen Vertrag verlängert. Dessen Wirksamkeit zweifelte Zehnder an, weil die Verlängerung per E-Mail statt per Original-Schriftform erfolgt sein soll, heißt es.

Zehnder hat einen Monat Zeit, in Berufung gehen

Aufgrund von Formalien wies die Vorsitzende Richterin den Berichten zufolge den Antrag ab, nachdem es zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen war. In der Begründung wurde ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis angeführt. Es sei unklar gewesen, ob die Handball-Bundesliga ein Schnellurteil als bindend ansehen würde. Es sei nicht darum gegangen, ob er spielt oder nicht, sondern wo er spielt, heißt es weiter.

Manuel Zehnder steht damit weiter beim HC Erlangen unter Vertrag. Der Verein hatte stets betont, um den Torschützenkönig herum eine Mannschaft entwickeln zu wollen. Ob der Rechtsstreit beigelegt ist, bleibt abzuwarten. Zehnder und seine Anwälte haben einen Monat Zeit, in Berufung beim Landesarbeitsgericht zu gehen.