Sprötau. Ein Mann hat im Landkreis Sömmerda versucht, die Wahl zu stören. Die Wahlhelfer riefen die Polizei.
Der einzige „Außeneinsatz“ führte Kreiswahlleiter Marko Braun am späten Sonntagabend nach Sprötau. Die Polizei hatte ihn darüber informiert, dass es dort Schwierigkeiten gibt. Deren Sprecher Denny Schlee: „Ein polizeibekannter 42-Jähriger hatte sich in dem Wahlraum aufgehalten und versucht, Wahlhelfer zu beeinflussen. Daraufhin wurde er von den Wahlhelfern aufgefordert, das Wahllokal zu verlassen. Weil er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde die Polizei verständigt. Die Beamten erteilten dem Mann einen Platzverweis und nahmen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch auf.“
Marko Braun bestätigt den Vorfall. „Der Wahlbeobachter hat verbal und mit seiner Präsenz versucht, die Auszählung zu erschweren und den Wahlvorstand in seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen. Das ist so nicht hinnehmbar.“
Er habe dem Mann den Sachverhalt erläutert, ihm ein Informationsblatt der Bundeswahlleiterin über Rechte und Pflichten von Wahlbeobachtern ausgehändigt. Darin ist unter anderem ausgeführt, dass lautes Reden und Telefonieren wie auch das Anfassen, Fotografieren und Filmen von Wahlunterlagen zu unterlassen ist. Auch das Eingreifen in die Entscheidungen des Wahlvorstandes ist untersagt. Genannt werden auch die Forderungen nach einer Unterbrechung der Auszählung oder nach einer Nachzählung.
Kreiswahlleiter Marko Braun spricht Hausverbot aus
„Sind wegen Störungen eine ordnungsgemäße Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nicht möglich, ist gegebenenfalls die Auszählung bis zur Wiederherstellung der Ordnung zu unterbrechen“, zitiert Braun die Handreichung.
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Das hätten er und die Polizei durchgesetzt. Braun: „Der Wahlvorstand war da allerdings ohnehin schon beim Erstellen der Niederschrift.“
„Die Sache war relativ schnell beendet. Ich habe ein Hausverbot ausgesprochen. Der Herr hat das Wahllokal verlassen.“
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