Eyba. Ein halbes Jahr nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes hält ein Rechtsstreit den Fortgang auf. Das sagt der Insolvenzverwalter.
Wirtschaft/Gastronomie
Eyba. Ein halbes Jahr nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes hält ein Rechtsstreit den Fortgang auf. Das sagt der Insolvenzverwalter.
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