Berlin. Oft wird ein gewonnenes EM-Spiel mit einem Autokorso gefeiert. Doch der ist eigentlich verboten. Diese Regeln und Ausnahmen gelten.

  • Die vermeintlich introvertierten Deutschen feiern die EM im eigenen Land
  • Dazu gehören auch Autokorsos nach gewonnen Spielen
  • Doch Vorsicht, die sind eigentlich verboten – mit Ausnahmen

Die EM 2024 versetzt Deutschland in den Ausnahmezustand. Mit der Heim-EM in zehn unterschiedlichen Städten kocht die Stimmung im Land. Viele hoffen auf eine erfolgreiche EM 2024, die viel Anlass zum Jubel gibt. Ob Hupen, Autokorso oder bunte Fahnen am Auto: Das gilt es bei aller Euphorie zu beachten.

Autokorso eigentlich Verboten: Gibt es Ausnahmen zu EM?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autokorso und Hupkonzerte verboten. Beides zählt zu „unnötigem Lärm und unnützem Hin- und Herfahren“, was laut StVO nicht erlaubt ist. Dafür können sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 100 Euro verhängt werden.

Erfahrungsgemäß würde die Polizei bei Sportereignissen aber ein Auge zudrücken, heißt es beim ADAC – vorausgesetzt der Jubel auf den Straßen steht in direktem Zusammenhang zur EM. Wichtig sei es dabei allerdings dennoch, die Verkehrsregeln zu beachten:

  • Es muss weiterhin an roten Ampeln gehalten werden – die Vorfahrtsregeln gelten wie immer.
  • Auch abschnallen während der Fahrt und Alkohol am Steuer sind tabu.
  • Im Autokorso sollte man langsam fahren – andernfalls droht eine Gefährdung der Teilnehmer und Passanten.

Sollte allerdings ein Schadensfall während des Autokorsos entstehen, kann es sein, dass der Versicherungsschutz nicht greift – schließlich wurde offiziell gegen die Verkehrsordnung verstoßen. Wird das eigene Auto von anderen während des Jubels beschädigt, sollten Kontaktdaten mit dem Verursacher ausgetauscht werden, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Flaggen am Auto: Darauf sollte man achten

Wer während des Autokorsos eine kleine Fahne aus dem Fenster hält, sollte aufpassen, dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer werden dabei leicht übersehen. Große Flaggen an einer langen Stange aus dem Auto zu halten oder zu schwenken ist gänzlich verboten.

Anders sieht es bei kleinerem Schmuck aus, der langfristiger am Auto angebracht wird. Ob Spiegelsocke, Fähnchen oder Aufkleber: Sie sind erlaubt, so lange sie die Sicht des Fahrers nicht einschränken und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Nur bei Autofahrten mit hohem Tempo ab etwa 90km/h sollten die Flaggen lieber abgenommen werden, empfiehlt der ADAC. Es besteht die Gefahr, dass sie sich bei schneller Fahrt lösen und so andere Autofahrer behindern können.