Gera. Die juristische Aufarbeitung hat begonnen, die politische noch nicht so richtig. Es wird Zeit, mehr zu tun, kommentiert Nils R. Kawig.

Punktsieg für die Blauen, Denkzettel für Rot-Rot-Grün: Das Thüringer Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Verlängerung nächtlicher Ausgangssperren während der Corona-Pandemie verfassungswidrig war. Ein weiterer Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Pandemie, aber, ehrlich gesagt: auch nur einer von vielen.

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Richter haben nämlich nicht entschieden, dass sämtliche Ausgangssperren verfassungswidrig waren. Sie hielten nur jene Verordnung für falsch, die vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 galt. Die regelte damals, dass Menschen, die zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren, nachts zu Hause bleiben mussten. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit.

Mehrheit der Corona-Verordnungen war nicht zu beanstanden

Wichtig zu wissen: In allen anderen Punkten verwarf das Gericht den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig. Anders ausgedrückt: Rechtlich gab es an der Mehrheit der Corona-Verordungen nichts zu beanstanden.

Nils R. Kawig ist Chefredakteur der Ostthüringer Zeitung.
Nils R. Kawig ist Chefredakteur der Ostthüringer Zeitung. © FUNKE | OTZ

Würde die Landesregierung für ihr Pandemie-Management schulisch bewertet, so hätte sie den einen Test völlig vergeigt, ansonsten aber ihr Klassenziel erreicht. Sie wäre sicherlich kein Musterschüler, wohl aber auch nicht versetzungsgefährdet gewesen. Trotzdem bleibt noch vieles offen: Beispielsweise wartet Thüringen immer noch auf ein Gesetz, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) regelt. Alle anderen Bundesländer haben mittlerweile eines, Thüringen nicht.

Das ist umso ärgerlicher, hat doch die Pandemie aufgedeckt, wie wichtig der ÖGD im Krisenfall ist.

Sehen Sie das genauso? Oder sind Sie anderer Meinung? Schreiben Sie uns an: leserbriefe-otz@funkemedien.de