Berlin. Ex-US-Präsident Donald Trump genießt keine absolute Immunität – jedoch in Teilen. Das entschied das oberste Gericht der USA am Montag.

Ex-US-Präsident Donald Trump hat vor dem Obersten Gericht der USA einen bedeutsamen Teilsieg errungen. In der Frage, ob ehemalige Präsidenten der Vereinigten Staaten Immunität vor Strafverfolgung genießen, entschied das Gericht in Washington teilweise in Trumps Sinn. Demnach kann er zumindest für „offizielle Amtshandlungen“ nicht juristisch belangt werden. Ein möglicher Prozessbeginn gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs dürfte sich nun weiter verzögern – ein Auftakt noch vor der Wahl im November wird zunehmend unwahrscheinlich.

Trumps Immunität gilt teilweise: „Der Präsident steht nicht über dem Gesetz“

Allerdings entschied das Gericht auch, dass Präsidenten bei „nicht offiziellen Handlungen“ keine Immunität genießen. Nun muss ein Bundesgericht prüfen, inwieweit sich die gegen Trump erhoben Anklage auf offizielle oder nicht-offizielle Handlungen bezieht. „Der Präsident genießt keine Immunität für seine inoffiziellen Handlungen, und nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz“, heißt es in der Entscheidung. Damit ist offen, welche Teile der Anklage gegen Trump in Washington noch Bestand haben.

Trump, der für die Republikaner bei der Präsidentenwahl im November antritt, ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Trump hatte vor dem Sturm auf das Kapitol auf verschiedenen Ebenen versucht, das Ergebnis der Präsidentenwahl von 2020 zu kippen und seine damalige Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden umzukehren. In der US-Hauptstadt Washington ist er deswegen angeklagt worden; auch im US-Bundesstaat Georgia läuft ein Verfahren gegen Trump wegen versuchter Wahlmanipulation. 

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Trump und seine Anwälte wollten erreichen, dass die Anklage in Washington fallen gelassen wird. Sie beriefen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident und argumentierten, dass Trump nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Mit dieser Argumentation waren sie bereits vor einem Berufungsgericht gescheitert. Zuvor hatte auch die zuständige Richterin in dem Fall dieses Argument zurückgewiesen. Trumps Anwälte reichten Berufung ein, weshalb der Fall vor dem Supreme Court landete.

Immunität von US-Präsidenten: Urteil gilt als historisch

Das Oberste Gericht, das unter Trump wegen mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts gerückt ist, bezog nun Stellung dazu, wie groß die Macht von US-Präsidenten ist und wo die Grenzen des Rechtsstaats liegen. Die Verfassung gewährt Präsidenten nicht explizit Immunität, auch nicht während ihrer Zeit im Amt. Allerdings ist das Justizministerium traditionell der Auffassung, dass Präsidenten zumindest während ihrer Zeit im Weißen Haus nicht angeklagt werden können. Das Urteil mit Blick auf die rechtliche Handhabe für Ex-Präsidenten wird auch immense Bedeutung für künftige Präsidenten haben und ist bereits jetzt als historisch zu werten.

fmg/dpa