Sonneberg. Eine Hundehalterin verstößt gegen das Thüringer Waldgesetz und brachte einen 44-jährigen Radfahrer somit in Gefahr.
In den frühen Morgenstunden des Samstags war ein Radfahrer auf einem Waldweg nahe Sonneberg unterwegs. Dabei begegnete ihm ein nicht angeleinter Hund. Dieser griff den 44-Jährigen unvermittelt an.
Der Mann rief nach der Hundebesitzerin und sprach das Tier direkt an. Nichtsdestotrotz biss ihn das Tier in die Hand. Wie die Polizei miteilte, verursachte der Biss erhebliche Verletzungen. Darüber hinaus wurde die Kleidung des 44-Jährigen sowie eine hochwertige Uhr beschädigt.
Gegen die Hundehalterin wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Diese missachtete die Bestimmungen des Thüringer Waldgesetzes. Dieses besagt, dass Hunde im Wald an der Leine zu führen sind. Nicht angeleinte Hunde im Wald, auf Waldwiesen, holzfreien Flächen sowie Waldrändern stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Wie in diesem Fall können nicht angeleinte Hunde auch für andere Waldbesucher gefährlich werden und Schäden verursachen.
Nach dem Thüringer Waldgesetz können Verstöße gegen die Leinenpflicht mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
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